Anerkennung der Brettspiel-Datenbank für Spieleautorinnen und Spieleautoren durch die VG WORT
Die Stiftung Spielen ist der Träger der größten Brettspielsammlung in Deutschland. Sie betreibt in Altenburg bei Leipzig und in Haar bei München Spielearchive, die als Lehr- und Forschungssammlung sowie als Gedächtnis der Brettspielbranche in Deutschland fungieren. Die Aufgabe, Brettspiele zu sammeln, zu erfassen, zu dokumentieren und zu archivieren hat die Stiftung Spielen aus der Überzeugung übernommen, dass Spiele ebenso Medienwerke wie Bücher oder Filme sind, die ein sehr wichtiges Element unserer deutschen Kultur darstellen. Weil dies die bundesdeutsche Kulturpolitik bisher nicht so einsieht, füllt die Stiftung Spielen dieses Desiderat.
Brettspiele sind kulturpolitisch bisher nicht als Medienwerke anerkannt
Die deutsche Kulturpolitik schließt Spiele, ob analog oder digital, von der Anerkennungs als Medienwerke seit Jahren aus. In der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (Pflichtablieferungsverordnung - PflAV) von 2008 wird beschrieben, dass die Deutsche Nationalbiliothek (DNB) fast alle deutschsprachigen Medienwerke zu sammeln hat, außer Spiele. Dieser Ausschluss steht in §4, Abs. 14 der PflAV.
Spiele, ob analog oder digital, haben damit einen kulturpolitischen Wert wie Akzidenzen (s. Abs. 13), d.h. wie Wegwerfprodukte, wie gedruckte Werbeflyer für einen Pizzaexpress. Die Urheberrechte sowie die Schöpfungshöhe von Spieleautorinnen und Spieleautoren sowie Illustratorinnen und Illustratoren werden seit Jahrzehnten in der Kulturpolitik und der DNB ignoriert. So wird ebenso die Wirkkraft dieser Spiele im bildungspolitischen Kontext für die physischen, sprachlichen, kognitiven, emotionanel, sozialen und kulturellen Kompetenzen außer Acht gelassen.
Anerkennung durch die VG WORT
Die VG WORT (Verwertungsgesellschaft WORT) ist ein rechtsfähiger Verein, der die Urheberrechte von Autoren und Verlagen in Deutschland treuhänderisch verwaltet. Sie ist, vereinfacht gesagt, vergleichbar mit der "GEMA”, die die Verwertungsrechte für die Musik verwaltet. Die VG Wort bezieht überlicherweise ihre Daten von der DNB, um für die Übersicht zu den Urhebern und ihrer Medienwerke eine zentrale Datenbasis zu nutzen, wenn es z.B. um die Ausschüttung der Bibliothekstantiemen an die Autoren geht.

Die VG Wort hat im März 2026 erklärt, dass sie die webbasierte Brettspiel-Datenbank (www.brettspiele.digital) der Stiftung Spielen als Datenquelle und Referenz für die Ausschüttung der Bibliothekstantiemen an die Wahrnehmungsberechtigten aus dem Kreise der Spieleautorinnen und Spieleautoren akzepztiert. Dies ist ein entscheidender Schritt nach vorn für die Gleichstellung der Urheberschaft von Buch oder Spiel.
Die VG WORT zieht gesetzliche Vergütungen ein, die dort anfallen, wo Werke zweitverwertet werden. Dazu gehören beispielsweise Vergütungen, die für das Ausleihen von Büchern oder eben auch Spielen in öffentlichen Bibliotheken entstehen. Die eingenommenen Gelder (nach Abzug der Verwaltungskosten) werden einmal jährlich an die angemeldeten Autoren und Verlage ausgezahlt. Um Geld als Autor von der VG WORT zu erhalten, muss man einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag abschließen und die eigenen, veröffentlichten Werke müssen der VG WORT bekannt sein.
Wenn ein Autor feststellt, dass eines seiner Spiele in der Brettspiel-Datenbank fehlt, sollte er den Verlag bitten, ein “freiwilliges Pflichtexemplar” (wie auch bei Büchern üblich) als Beleg zur Aufnahme in die Bestandsdatenbank nach Altenburg zu schicken:
Brettspielsammlung
c/o Residenzschloss Altenburg
Schloss 2-4
D-04600 Altenburg
Sollte eines der in der Datenbank fehlenden Spiele nicht mehr über den Verlag lieferbar sein, dann könnten die Autoren auch gerne aus ihrem eigenen Bestand der Belegexemplare eines nach Altenburg schicken.

Residenzschloss Altenburg mit Spielkartenmuseum von 1923
Handlungsbedarf und Verantwortung auf Bundesebene
Die Grundlage für dieses Archiv und seine Datenbank wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch ein weitgehend ehrenamtliches Engagement zahlreicher Sammlerinnen und Sammler geschaffen. Der Aufbau der Datenbank fand über Jahrzehnte durch Dagmar und Ferdinand de Cassan statt, die bis 2017 das Österreichische Spielemuseum betrieben haben. Ihre Sammlung wurde 2020 nach Altenburg übergeben und bis heute engagiert sich Dagmar de Cassan ehrenamtlich bei der Pflege und Erweiterung des Datenbestandes.
Durch eine zeitlich begrenzt Projektförderung des Bundes im Rahmen von „Neustart Kultur“ konnte ihre Access-Datenbank webfähig gestaltet werden. Eine eigentlich notwendige, professionelle Weiterführung ist mit der bisherigen, ehrenamtlichen Basis allerdings nicht möglich, denn durch den Zusammenschluss mehrerer Archive und Sammlungen ist der Bestand auf über 82.000 Spiele gewachsen, von denen bisher erst 33.000 digital ausreichend erfasst sind.

Helferteam rund um die Altenburger Spieletage und Gabriele Orymek beim Entladen eines der bisher 11 LKWs, mit denen die Brettspielsammlungen nach Altenburg bei Leipzig gefahren wurden
So wie es bei der DNB üblich ist, die Medienwerke über feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzupflegen, müssten auch die neuen, jährlich über 1.000 deutschsprachigen Brettspielneuerscheinungen bearbeitet werden sowie der Altbestand nachgetragen werden. Zahlreiche deutsche Verlage unterstützen bisher das Projekt, sie schicken unaufgefordert ihre Neuerscheinungen und “freiwilligen Pflichtexemplare” per Post nach Altenburg.
Vor Ort im Residenzschloss Altenburg beim Spielkartenmuseum von 1923 sind bisher zwei Personen des Instituts für Ludologie mit der ehrenamtlichen Unterstützung von Sammlerinnen und Sammlern mit der Erfassung der Brettspiele aktiv. Darüber hinaus ist in Haar bei München als Redundanz und zur Unterstützung der Erfassungen das Bayerische Spiele-Archiv mit ehrenamtlicher Hilfe dabei. Sie alle freuen sich sehr über die nun stattgefundene Anerkennung ihrer jahrelangen Arbeit.
Der Blick in die Datenbank ist auch insofern sinnvoll, weil Spieleautorinnen und Spieleautoren online prüfen können, ob alle Angaben zu ihren Spielen richtig und vollständig sind. Korrekturen können bei Bedarf an die folgende E-Mail gesendet werden: spielearchiv[at]stiftung-spielen.org.
Hier zur Entwicklung der Brettspielsammlung in Altenburg.

SAZ setzt sich für eine institutionelle Bundesförderung ein
Im Jahre 2014 begann Christian Beiersdorf als Vertreter der Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) zusammen mit der damaligen Leiterin des Spielzeugmuseums und des Spielearchivs in Nürnberg, Dr. Karin Falkenberg, bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main vorstellig zu werden, um die Autorenrechte im Bereich Spiel vorzutragen. Die Freude, nach 12 Jahren ein Teilziel erreicht zu haben, ist bei beiden groß.
Nach der Rechtsauffassung der SAZ ist es nun die Aufgabe des Bundes, dem Spielearchiv in Altenburg eine institutionelle Förderung nach dem Vorbild der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) zukommen zu lassen, um die entsprechenden Mitarbeiterstellen langfristig besetzen zu können. Hier die Forderungen aus der Pressemitteilung vom 23.03.2026:
- Nur mit einer institutionellen, kontinuierlichen Förderung kann das Archiv seinen aktuellen Bestand weiter digitalisieren sowie künftige Neuerscheinungen und Sammlungszuwächse vollständig und professionell erfassen.
- Nur so können auch die rechtliche Verpflichtung nach § 27 UrhG sowie die Gleichstellung von Spieleautorinnen und Spieleautoren und ihrer Verlage mit anderen Urhebern und Nutznießern der Bibliothekstantieme gewährleistet werden.
- Und nur so kann dieses kulturelle Erbe angemessen gesammelt, erfasst, dokumentiert und auch langfristig als Lehr- und Forschungssammlung archiviert sowie wissenschaftlich betreut und bewahrt werden.
Der Nachweis, dass dieses Archiv der Stiftung Spielen und die Datenbank unter www.brettspiele.digital ihre Aufgaben in Bezug auf die Bibliothekstantieme erfüllen können, wurde nun mit der Akzeptanz durch die VG WORT erbracht. Dieses Archiv ist also essenziell, damit der deutsche Staat auf Bundesebene seinen Verpflichtungen gegenüber den Urheberinnen und Urhebern nachkommen kann.