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Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für bedenkenloses Spielen

 

Die Institution und ihre Ziele

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) prüft seit 1994 Computer- und Videospiele sowie deren Trailer auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit. Die staatlich anerkannte Einrichtung kooperiert dauerhaft mit Unternehmen, die sich der USK als Mitglieder angeschlossen haben, um dem Jugendschutz nachzukommen.

 

Aufgaben und Funktionen

Die USK wird seit 2008 von der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin getragen. Ihre Gesellschafter sind der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e.V. Die halbstaatliche Selbstkontrolle erfolgt über die Organisation der Prüfung der Medien durch die USK und der anschließenden Festlegung der Altersentscheidung, die von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörde bei der USK durchführen. Die daraus resultierenden Altersfreigaben waren bis 2003 lediglich Empfehlungen, die seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes jedoch verbindlich wurden. Seitdem müssen die Alterseinstufungen sowohl auf der Verpackung der Spiele, als auch auf den eigentlichen Datenträgern vorhanden sein. Betroffene Medien dürfen nur an die entsprechenden Altersgruppen ausgehändigt werden. Zu überprüfende Aspekte der Wirkungsmacht von Spielen sind beispielsweise Realismus, Menschenähnlichkeit, Jugendaffinität und Identifikationspotential, Gewalt, Krieg, Angst und Bedrohung, Sexualität, Diskriminierung und Drogen. Stellen diese eine Jugendgefährdung dar, können vier beschränkende Altersfreigaben gewählt werden. Hierzu gehören „Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.“, „Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.“, „Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.“ oder „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.“. Für gänzlich unbedenkliche Spiele ist die Empfehlung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.“ vorgesehen.

 

Die Verbindung zu uns

Kein Spiel kommt ohne Regeln aus und auch wenn wir uns als Jugendliche oft selbst über Beschränkungen geärgert haben, so helfen staatlich anerkannte Prüfsiegel doch auch die gesellschaftliche Akzeptanz für Spiele zu erhöhen. Die Auswirkung von Spielen auf Jugendliche ist schließlich immer wieder Thema in den Medien und trägt zum vorurteilsbelasteten Bild der Allgemeinheit gegenüber Videospielen bei. Hier kann die Ludologie den Prüfstellen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen helfen, geeignete Beschränkungen festzulegen.

 

Kontakt

Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH

Torstraße 6

10119 Berlin

kontakt--at--usk.de

www.usk.de